Sehr geehrter Vertriebspartner,

das Jahresende naht und der Gewinnfreibetrag wird wieder Thema in Beratungsgesprächen.

Erfreulicherweise sind auch 2024 alle Wertpapiere im Sinne des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG, also auch entsprechende Investmentfonds, für den Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG zugelassen. Um den Gewinnfreibetrag nutzen zu können, ist eine Investition (=Kaufabrechnung) bis 31.12.2024 Voraussetzung.

Rechtzeitig Investieren!
Damit wir die Kaufabrechnung bis 31.12.2024 gewährleisten können, muss der Wertpapier-Kaufauftrag (per Schnittstelle, E-Mail, Post) und der Geldeingang bis spätestens 16.12.2024 erfolgen. Aufträge bzw. Gelder, die nach diesem Termin einlangen, werden bearbeitet, wobei die Abrechnung bereits im Folgejahr erfolgen kann.

Letzte Chance!
Damit Sie Ihren Kunden auch kurz für Jahresende noch eine Investition für den Gewinnfreibetrag anbieten können, können wir Ihnen wie gewohnt in ISIN AT0000A1TVS6 Apollo Konservativ bei Auftragseingang bis einschließlich 30.12.2024 eine Abrechnung im Jahr 2023 garantieren.

Voraussetzungen:

  • bestehendes Depot
  • Geld bereits am Verrechnungskonto/KONTO plus

Fondsliste
Im Anhang finden Sie die aktuelle Fondsliste mit den über die Plattform zeichenbaren § 14 Investmentfonds.

Vertriebsunterlagen
Um Sie noch besser unterstützen zu können, wurde für Sie auf unserer Homepage ein Bereich mit Informationen zum Thema Gewinnfreibetrag eingerichtet.

LINK

Weiters finden Sie im Anhang unseren Flyer zum Thema Gewinnfreibetrag.

Das Team der Plattform wünscht Ihnen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundliche Grüße
Ihr Service-Team der Plattform

 

Folgend dürfen wir Ihnen die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung stellen:
DiePlattform_GFB_Fondsliste
Flyer_Gewinnfreibetrag
B2B_Plattform_Gewinnfreibetrag