Sehr geehrter Vertriebspartner,

folgend dürfen wir Sie über den Zeitplan rund um das Thema Gebühren und Informationspflichten zum Jahreswechsel informieren.

Abrechnung Depotgebühr

Depotgebühr 2025: Belastung am Verrechnungskonto ab. 04.01.2025
Sonderdepotgebühr* 2025: Belastung am Verrechnungskonto ab. 06.01.2025
*Belastung bei Finanzinstrumenten ohne Vergütung von Dritten: Aktien / ETF / Investmentfonds ohne Vergütung von Dritten

Abrechnung Kontoführungsgebühr

Kontoführungsgebühr Q4/2024: Belastung am Verrechnungskonto am 31.12.2024

Gutschrift von Depotgebühren im Rahmen der Neukundenaktion

Neukundenaktion* 2025: Gutschrift am Verrechnungskonto ab. 06.01.2025
*Verwendungszweck: Neukundenaktion

Versand Jahresdepotauszug (= Depotauszug 31.12.2024)

Versand ab 07.01.2025
Kundenanschreiben beinhaltet Depotauszug per 31.12.2024 und Informationen zum Sollsaldoausgleich
Kund:innen mit Postzustellung erhalten den Depotauszug per Brief.
Kund:innen mit elektronischer Zustellung erhalten die Informationen in ihr elektronisches Postfach/Schließfach eingelagert. Kund:innen werden über die elektronische Bereitstellung per E-Mail benachrichtigt.

Konditionen

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Konditionen unverändert bleiben. Somit wird dem Jahresdepotauszug (= Depotauszug 31.12.2024) kein Konditionenblatt beigelegt.

Versand Kontoauszug per 31.12.2024

Versand ab 02.01.2025
Kund:innen mit Postzustellung erhalten den Depotauszug per Brief.
Kund:innen mit elektronischer Zustellung erhalten die Informationen in ihr elektronisches Postfach/Schließfach eingelagert. Kund:innen werden über die elektronische Bereitstellung per E-Mail benachrichtigt.

Abrechnung Versandkosten

Belastung der Versandkosten für die postalische Bereitstellung der Depotauszüge 2024 erfolgt ab 10.01.2025

Termine und Informationen Sollsaldoausgleich 2025

Kundeninformation erfolgt mit dem Kundenanschreiben Jahresdepotauszug 2024 (=Depotauszug 31.12.2024)

Um einen etwaigen Sollsaldo am Verrechnungskonto auszugleichen, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Überweisung auf das jeweilige Verrechnungskonto
  2. Einziehungsauftrag (SEPA-Lastschrift): Einzug des Sollsaldos zum jeweiligen Stichtag vom am Verrechnungskonto hinterlegten Referenzkonto
  3. Abschichtung: Wird der Sollsaldo an den jeweiligen Stichtagen (31.01.2025 / 31.03.2025 / 30.06.2025 / 30.09.2025) nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Stichtag ausgeglichen, werden, wie vereinbart, Wertpapiere im entsprechenden Gegenwert verkauft. Kund:innen werden vor der Abschichtung NICHT mehr zu-sätzlich über den Wertpapierverkauf informiert werden.

Beim vereinbarten Verkauf der Wertpapiere wird wie folgt vorgegangen
Es wird die größte Position (gemessen am Kurswert in EUR) in der unten angeführten Reihenfolge verkauft:

  1. außerbörslich gehandelte Investmentfonds in EUR mit täglichem Handel
  2. außerbörslich gehandelte Investmentfonds in Fremdwährung mit täglichem Handel
  3. Wertpapiere, die nicht den zuvor genannten Kriterien entsprechen und täglich handelbar sind.

Gebühren für den Sollsaldoausgleich
Sollsaldoausgleich mittels Überweisung: kostenfrei
Sollsaldoausgleich mittels Einziehungsauftrag: EUR 2,50
Sollsaldoausgleich mittels Abschichtung: EUR 5,–
Abschichtung = automatischer Wertpapierverkauf

Weiterführende Informationen rund um den Sollsaldoausgleich finden Sie auf unserer Website unter FAQ Sollsaldoausgleich | Fragen & Antworten | Die Plattform

Versand Steuerreporting

Versand des Steuerreportings 2024 erfolgt bis Ende des ersten Quartals 2025.
Ein separates Plattform informiert mit detaillierten Informationen erhalten Sie, sofern der Versand startet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
ServiceTeam der Plattform